Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung professioneller Dienstleistungen durch die Thinqist GmbH (das "Unternehmen") gegenüber ihren Kunden (der "Kunde"). Version v1 · 2025.
1. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese Verpflichtung bleibt für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung des Auftrags bestehen.
2. Geistiges Eigentum (IP)
Alle Arbeitsergebnisse, einschliesslich Testfällen, Konfigurationen, Skripten und Dokumentationen, die das Unternehmen im Rahmen dieses Auftrags entwickelt, verbleiben im geistigen Eigentum des Kunden, sofern sie speziell für den Kunden erstellt wurden. Sämtliche bereits bestehenden oder unabhängig vom Unternehmen entwickelten Werkzeuge, Vorlagen, Methoden oder Komponenten bleiben im geistigen Eigentum des Unternehmens. Der Kunde erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares, unbefristetes Nutzungsrecht an solchen Komponenten im Rahmen des Projekts. Das Eigentum an den Arbeitsergebnissen geht erst mit vollständiger Bezahlung über.
3. Haftung und Gewährleistung
Das Unternehmen haftet nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Datenverluste oder entgangene Geschäftsmöglichkeiten. Das Unternehmen gewährleistet, dass die Leistungen mit angemessener Sorgfalt und Fachkompetenz erbracht werden, garantiert jedoch nicht das Erreichen bestimmter Ergebnisse. Die Gesamthaftung ist auf den für die Leistungen im Rahmen dieses SOW gezahlten Betrag beschränkt, ausser in Fällen grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Fehlverhaltens.
4. Kündigung
Jede Partei kann diesen Vertrag mit einer Frist von dreissig (30) Kalendertagen schriftlich zum Ende eines Kalendermonats kündigen. In diesem Fall vergütet der Kunde alle bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen.
Jede Partei kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn die andere Partei:
- eine wesentliche Vertragsverletzung begeht und diese nicht innerhalb von zwanzig (20) Tagen nach schriftlicher Abmahnung behebt, oder
- zahlungsunfähig wird, in Konkurs oder Liquidation gerät oder ihren Betrieb in einer Weise einstellt, die ihre vertraglichen Pflichten beeinträchtigt.
Festpreis-Leistungspakete: Kündigt der Kunde ohne wichtigen Grund und wurde das Leistungspaket noch nicht begonnen, kann das Unternehmen eine Stornogebühr von 30 % des Gesamtpaketpreises erheben. Hat die Leistungserbringung bereits begonnen, bleibt die volle Paketgebühr geschuldet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Kostendach-Projekte: Beruht die Preisgestaltung auf einem Kostendach, kann der Kunde hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen vom Vertrag zurücktreten, wenn das Kostendach aufgrund unvorhergesehener Umstände angepasst werden muss.
Die Kündigung entbindet keine Partei von Verpflichtungen, die vor dem Kündigungsdatum entstanden sind.
5. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt dem schweizerischen Recht und ist nach diesem auszulegen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind die Gerichte in Zürich, Schweiz.
6. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nicht- oder verzögerte Erbringung von Leistungen, die durch Umstände ausserhalb ihrer angemessenen Kontrolle verursacht werden, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Epidemien, Streiks oder Unterbrechungen der Strom- oder Internetversorgung.
7. Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, einschliesslich der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), soweit anwendbar. Kundendaten werden ausschliesslich zum Zweck der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrags verarbeitet.
8. Unterauftragsvergabe
Das Unternehmen kann zur Erbringung von Teilen der Leistungen Subunternehmer oder verbundene Partner einsetzen. Das Unternehmen bleibt für die Leistung dieser Subunternehmer verantwortlich und stellt sicher, dass diese denselben Vertraulichkeits- und Datenschutzstandards unterliegen.
9. Änderungsmanagement
Änderungen der Bedingungen, des Umfangs oder des Zeitplans dieses Vertrags sind nur wirksam, wenn sie von beiden Parteien schriftlich in Form eines formellen Change Orders vereinbart werden. Mündliche Vereinbarungen sind nicht bindend.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.
11. Vertragshierarchie
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gilt folgende Rangordnung: (1) unterzeichnete Einzelvereinbarung oder Statement of Work (SOW), (2) angenommenes Angebot/Offerte, (3) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, (4) allfällige weitere referenzierte Dokumente.
12. Kommerzielle Bedingungen & Durchführung
- Preise und Rechnungsstellung: Ein Personentag ("PT") entspricht acht Personenstunden ("PS") Arbeit. Die Zeit wird in 15-Minuten-Schritten erfasst und abgerechnet. Vor-Ort-Leistungen erfordern mindestens 8 PS und werden entsprechend abgerechnet. Remote-Leistungen werden nach der tatsächlichen Besprechungszeit in PS abgerechnet. Auch die Zeit für Besprechungsvorbereitung, Kunden-E-Mails und Kundengespräche wird erfasst und abgerechnet.
- Reisekosten: Reisekosten sind nicht im Leistungspaketpreis enthalten. Vor-Ort-Aufwände werden nach tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Reisevorlauf: Reisebuchungen für Vor-Ort-Leistungen müssen mindestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Einsatz bestätigt werden.
- Terminverschiebung: Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach und muss der Liefertermin deshalb verschoben werden, spricht man von einer "Terminverschiebung". Das Unternehmen erhebt für eine Terminverschiebung keine zusätzlichen Gebühren, sofern eine Vorankündigung von mindestens 5 Arbeitstagen erfolgt. Bei kürzerer Frist kann dem Kunden die geplante Zeit samt Aufwänden in Rechnung gestellt werden, sofern die Berater nicht anderweitig eingesetzt werden können.
- Leistungsabnahme: Die Leistungspaketgebühr ist vorab rabattiert und vollständig auszuschöpfen. Sie ist auf die im Auftrag festgelegten Leistungen und Gebühren begrenzt und kann nicht überschritten werden. Bis zum Ende der Paketlaufzeit nicht genutzte Leistungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern nicht bereits bezahlt.
- Leistungs-Change-Orders: Jede Änderung des Leistungsumfangs, der Dauer, des Volumens oder des Lieferplans ist in einem beidseitig unterzeichneten Change Order zu dokumentieren. Der Change Order legt das Datum des Inkrafttretens, die geänderten Bestandteile des SOW sowie allfällige Auswirkungen auf Preise, Zeitpläne oder Verantwortlichkeiten fest.
- Leistungsabschluss: Leistungen gelten als abgeschlossen, wenn alle im Vertrag festgelegten Leistungen erbracht wurden, das Ende der Paketlaufzeit erreicht ist oder die vereinbarte Anzahl PT bei aufwandsbasierten Paketen ausgeschöpft ist.
- Leistungserbringung: Leistungen werden grundsätzlich remote erbracht, sofern der Auftrag nichts anderes vorsieht. Ist im Auftrag "Vor-Ort" festgelegt, erfolgt die Erbringung an der vom Kunden angegebenen Lieferadresse. Dies umfasst bis zu vier (4) Vor-Ort-Besuche von jeweils zwei (2) bis vier (4) aufeinanderfolgenden Tagen für einen (1) Berater. Ort und Dauer dieser Besuche können mit vorheriger schriftlicher Zustimmung beider Parteien geändert werden. Die Arbeitszeiten der Berater sind 9 bis 18 Uhr in der jeweiligen Zeitzone (EST für Amerika, CET für Europa, den Nahen Osten und Afrika), sofern kein abweichender Zeitplan vereinbart wurde.
- Angebotsgültigkeit: Sofern nicht anders angegeben, ist jedes Angebot 30 Tage ab Ausstellung gültig. Eine Annahme nach Ablauf dieser Frist bedarf einer schriftlichen Neubestätigung.
13. Organisatorische Rahmenbedingungen
- Mitwirkungspflichten des Kunden: Der Kunde stellt alle erforderlichen Daten, Unterlagen, Infrastruktur, Netzwerkzugänge und qualifiziertes Personal zur Unterstützung der Projektdurchführung bereit. Dies umfasst die Bereitstellung und Konfiguration von Systemen sowie die Behebung technischer Probleme.
- Lizenzen: Dieser Vertrag umfasst keine Softwarelizenzen; diese sind vom Kunden zu beschaffen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass alle an der Leistungserbringung beteiligten Berater über die erforderlichen Softwarelizenzen verfügen.
- Personal und Partner: Das Unternehmen behält sich das Recht vor, sein Personal sowie das ausgewählter Partnerunternehmen zur Leistungserbringung einzusetzen. Das Unternehmen bleibt jedoch alleiniger Vertragspartner des Kunden und gewährleistet, dass seine Partnerunternehmen die vereinbarten Bedingungen einhalten. Der Kunde akzeptiert, dass Partnerunternehmen auf seine Systeme zugreifen können und das Unternehmen das Personal nach Bedarf wechseln kann.
- Workshop-Teilnahme: Workshops sind auf 10 Teilnehmende seitens des Kunden begrenzt, um ein wirksames Verhältnis von Berater zu Teilnehmenden sicherzustellen.
- Rollen des Kunden: Der Kunde benennt einen dedizierten "Projektleiter" sowie "Fachexperten" zur Steuerung des Projekts. Diese verwalten Verantwortlichkeiten und Abhängigkeiten und stellen sicher, dass projektrelevante Prozesse, Standards und Richtlinien innerhalb der Projektfristen kommuniziert und eingehalten werden.
- Fernzugriff: Der Kunde stellt einen sicheren und zuverlässigen Fernzugriff auf die für die Projektdurchführung benötigten Systeme bereit.
14. Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrags und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach dessen Beendigung keine Mitarbeitenden des Unternehmens oder seiner verbundenen Unternehmen direkt oder indirekt abzuwerben oder einzustellen. Im Falle eines Verstosses zahlt der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe der Brutto-Jahresvergütung der eingestellten Person, mindestens jedoch CHF 50'000.
15. Nutzung als Referenz
Jede Partei darf den Namen und das Logo der anderen Partei für Marketing- und Angebotszwecke verwenden, sofern etwaige kommunizierte Marken- und Marketingrichtlinien eingehalten werden und dies nicht ausdrücklich schriftlich von der anderen Partei widerrufen wurde.
16. Allgemeine Bestimmungen
- Abtretung: Keine Partei darf diesen Vertrag oder Rechte und Pflichten daraus ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte abtreten oder übertragen.
- Auslegung: Dieser Vertrag ist nicht zulasten der ihn entwerfenden Partei auszulegen. Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und beeinflussen die Auslegung nicht.
- Verlängerung befristeter Verträge: Befristete Verträge mit definierter Laufzeit (z.B. für Support oder Managed Services) verlängern sich automatisch um eine gleich lange Laufzeit, sofern nicht eine Partei mindestens drei (3) Monate vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode schriftlich kündigt.